Allgemeine Geschäftsbedingungen
1 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN – GELTUNGSBEREICH
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen. Sie richten sich an Verbraucher und Unternehmer im Sinne des BGB.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von RH Electronics abweichende Bedingungen des Kunden erkennt RH Electronics nicht an, es sei denn, RH Electronics hat deren Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt. Im Zweifelsfall gilt diese Zustimmung nur für den konkret vereinbarten Fall.
2 ANGEBOT UND VERTRAGSABSCHLUSS
2.1 Bei Reparaturdienstleistungen ist die Auftragserteilung das verbindliche Angebot des Kunden über den Abschluss eines Reparaturvertrages. Mit der Annahme der Auftragserteilung durch RH Electronics ist der Vertrag zustande gekommen.
2.2 Fernmündlich oder den Mitarbeitern der RH Electronics erteilte Aufträge gelten erst als angenommen, wenn und soweit RH Electronics sie unverzüglich ausführt oder innerhalb einer Frist von zehn Arbeitstagen schriftlich bestätigt. Bei umgehender Lieferung der Ware verzichtet der Kunde auf eine schriftliche Bestätigung.
2.3 Im Übrigen sind mündliche Vereinbarungen oder Zusicherungen ohne schriftliche Bestätigung der RH Electronics unwirksam.
3 PREISE
3.1 Der Endpreis wird inklusive der gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer ausgewiesen.
3.2 Transport-, Verpackungs- und sonstige Kosten wie z.B. Transportversicherung werden gesondert berechnet. Etwas anderes gilt, wenn der Preis entsprechend gekennzeichnet ist.
4 LIEFERZEIT
Liefertermine und –fristen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
5 VERSAND – GEFAHRENÜBERGANG
5.1 Gibt der Kunde keine entsprechenden Anweisungen, trifft RH Electronics die Wahl des Transportweges und der Transportmittel.
5.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung geht beim Kauf mit Übergabe der Kaufsache auf den Kunden über.
5.3 Bei anderen als Kaufverträgen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung mit der Abnahme des Werkes auf den Kunden über. Wird die Sache auf Verlangen des Kunden versendet, geht die Gefahr mit der Übergabe der Sache an das Versand- bzw. Transportunternehmen auf den Kunden über.
5.4 Wird die Sache nicht versendet, trägt RH Electronics die Gefahr bis zur Abnahme des Werkes.
6 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
6.1 Forderungen werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, ab Zugang der Rechnung beim Kunden fällig.
6.2 Der Kunde kommt spätestens 10 Tage nach Fälligkeit und Empfang der Gegenleistung in Verzug. Die Verzugszinsen betragen fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz.
6.3 Die Aufrechnung von Forderungen durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zulässig.
6.4 Die Abtretung von Ansprüchen, die gegen RH Electronics gerichtet sind, bedarf deren Zustimmung.
7 MÄNGELGEWÄHRLEISTUNG NACH REPARATURLEISTUNGEN – MÄNGELANZEIGE
7.1 Treten nach einer von RH Electronics durchgeführten Reparatur an dem betreffenden elektronischen Gerät offensichtliche Mängel auf, hat der Kunde diese innerhalb von acht Werktagen ab Abnahme schriftlich der Firma RH Electronics anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
7.2 Die Gewährleistungsansprüche betreffend die Mängelbeseitigung nach Reparatur stehen nur den Kunden von RH Electronics zu. Eine Übertragung dieser Rechtsansprüche auf dritte Personen ist nicht möglich.
7.3 RH Electronics entscheidet nach Abwägung im jeweiligen Fall, ob der Mangel beseitigt oder ob eine mangelfreie Sache geliefert wird. Es gelten die Liefertermine nach Punkt 4 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
7.4 Für diese Mängelanzeige sendet der Kunde eine exakte Fehlerbeschreibung und den Ausdruck des aktuellen Fehlerspeichers (aktuell ausgelesen nach der zuvor erfolgten Reparatur) an RH Electronics.
7.5 Stellt RH Electronics fest, dass es sich um einen Fehler am elektronischen Gerät handelt, wird der Kunde hierüber telefonisch oder per E-Mail informiert und aufgefordert, das elektronische Gerät wieder an RH Electronics zu senden.
7.6 Für die Rücksendung erhält der Kunde von RH Electronics eine RMA-Nummer und schickt diese zusammen mit dem fehlerhaften Gerät sowie einer Rechnungskopie und dem aktuellen Fehlerspeicherprotokoll an RH Electronics. Für eine zügige Bearbeitung der Reklamationen sind die Vorlage einer exakten Fehlerbeschreibung, eines Ausdrucks des Fehlerspeichers und einer Rechnungskopie unbedingt notwendig.
7.7 Mangelhafte Ware ist erst nach vorheriger Absprache mit der Firma RH Electronics an diese zu senden.
7.8 RH Electronics behält sich vor, weitere, im Funktionszusammenhang stehende Teile vom Kunden anzufordern, um die Beanstandung sachgerecht bearbeiten zu können. Diese weiteren Teile sind RH Electronics innerhalb von acht Tagen nach Anforderung zuzusenden.
8 MÄNGELANZEIGE
8.1 Der Kunde hat der Firma RH Electronics offensichtliche Mängel der Kaufsache schriftlich innerhalb von acht Werktagen ab Lieferung anzuzeigen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelanzeige.
8.2 Ist der Kunde Kaufmann, gilt § 377 HGB.
8.3 Beanstandungen und Mängelrügen sind schriftlich zu richten an:
RH Electronics
Hauptstraße 18
82285 Hattenhofen
oder: support@rhelectronics.de
9 GEWÄHRLEISTUNGSFRISTEN
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen.
10 HAFTUNG
10.1 Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht etwas anderes bestimmt ist, sind Schadensersatzansprüche gegen RH Electronics ausgeschlossen, wenn sie auf einer Pflichtverletzung der RH Electronics oder eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen beruhen, die weder vorsätzlich noch grob fahrlässig ist. Dies gilt nicht für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
10.2 Die Firma RH Electronics haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Benutzung durch den Kunden entstanden sind, insbesondere durch falsche Bedienung entgegen der Hinweise des Herstellers oder bei Einbau und Benutzung durch nicht qualifizierte Personen.
10.3 Die Firma RH Electronics haftet nicht für Mangelfolgeschäden, es sei denn, diese sind durch die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch die Firma RH Electronics entstanden.
11 EIGENTUMSVORBEHALT
11.1 RH Electronics behält sich das Eigentum an einer gelieferten Kaufsache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Kauf- bzw. Liefervertrag vor. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des HGB, gilt der Eigentumsvorbehalt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
11.2 Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist die Verpfändung, Sicherheitsübertragung, Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstands ohne die schriftliche Zustimmung von RH Electronics unzulässig.
11.3 Ist der Kunde Kaufmann, ist er zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt.
Der Kunde tritt die Forderung gegen den Abnehmer der Vorbehaltsware bereits jetzt mit Abschluss des Kauf- bzw. Lieferungsvertrages an RH Electronics in Höhe der bestehenden Forderung der RH Electronics gegen den Kunden ab.
Bis auf Widerruf bleibt der Kunde zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Der Kunde verpflichtet sich, auf Verlangen der RH Electronics die zur Einziehung erforderlichen Angaben über die abgetretene Forderung zu erteilen sowie die erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.
11.4 Kommt der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen oder den sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenden Verpflichtungen nicht nach, stellt er seine Zahlung ein, wird ein Insolvenzverfahren über das Vermögen des Kunden beantragt oder eröffnet oder wird ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, wird die gesamte Restschuld fällig.
12 ERFÜLLUNGSORT – GERICHTSTAND – RECHTSWAHL
12.1 Erfüllungsort ist Fürstenfeldbruck.
12.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Sitz der RH Electronics Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
12.3 Auf den Vertrag ist ausschließlich das innerstaatliche Recht der Bundesrepublik Deutschland anzuwenden.